Allgemeinen Geschäftsbedingungen
TZB-Kammerer e.U.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen:
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen, so etwa für das erste Rechtsgeschäft und für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie künftig weitere Geschäfte zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und TZB-Kammerer.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von TZB-Kammerer. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4 Personenbezogene Daten, die für die Leistung erforderlich sind, werden von TZB-Kammerer unter Einhaltung der Datenschutzgesetze verarbeitet.
2. Kostenvoranschläge:
2.1. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als solche bezeichnet sind; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages.
2.2. Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht.
2.3. Kostenvoranschläge sind im Hinblick auf den mit der Erstellung verbundenen Arbeits-, Sach- und Reiseaufwand entgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrages werden die für den Kostenvoranschlag bezahlten Kosten als Entgelt angerechnet.
3. Angebote:
3.1 Angebote sind stets freibleibend. Alle technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Die Annahme eines erstellten Angebotes ist, sofern keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen, nur hinsichtlich des gesamten Angebotes möglich.
3.2 Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.3. Sofern nicht der Vertrag durch beiderseitiges Unterfertigen einer Urkunde zustande kommt, nimmt der Auftragnehmer Angebote des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Erbringung der Leistung oder durch Lieferung des Leistungsgegenstandes an. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit das Angebot des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
3.4. Solange der Auftraggeber keine schriftliche Vertragserklärung abgegeben hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit der Erfüllung zu beginnen.
3.5. Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag (ergänzende Auftragsbestätigung), so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
4. Vertragsabschluss:
4.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Erhalt der Bestellung des Auftraggebers den Auftrag schriftlich bestätigt. Beanstandungen allfälliger Irrtümer in der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang in schriftlicher Form zulässig.
4.2 Art und Umfang der vereinbarten Leistung setzen sich aus dem Auftrag, der Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen.
4.3 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TZB-Kammerer, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
5. Leistungsumfang:
5.1 TZB-Kammerer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen, welche zuvor vertraglich festgelegt wurden.
5.2 Der Leistungsgegenstand besteht in der Anfertigung von technischen Zeichnungen, Pläne, Skizzen oder ähnlichen Unterlagen in elektronischer Form aufgrund von inhaltlich vollständigen vorgegebener Angaben (Anweisungen) oder Planungsunterlagen (Pläne, Grundrisse und Skizzen) für ein auszuführendes Projekt (Planungsgegenstand) und den damit verbundenen Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten.
TZB-Kammerer erbringt ebenso Dienstleistungen im Bereich der Visualisierung, insbesondere die grafische Darstellung von Gegenständen aller Art.
Die Darstellung erfolgt ausschließlich anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen.
Für diese Art der Dienstleistungen gilt gleichermaßen das im Punkt 4 Dienstleistungen 4.3 bis 4.7 Genannte.
5.3 Der Leistungsgegenstand ist nach dem allgemeinen Stand der Technik zu erbringen.
5.4 TZB-Kammerer hat weder Planungsarbeiten durchzuführen noch die Angaben oder Planungsunterlagen des Auftraggebers auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Schlüssigkeit, Plausibilität oder Ähnliches zu überprüfen. Es besteht keine Prüf- und Warnpflicht von TZB-Kammerer hinsichtlich dieser Unterlagen und Anweisungen. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass derartige Tätigkeiten hinsichtlich des Umfangs der Gewerbeberechtigung auch unzulässig sind.
5.5 Beratungen bezüglich der Planung und die Vertretung des Auftraggebers vor Behörden betreffend des Planungsgegenstandes sind nicht vom Leistungsgegenstand umfasst.
5.6 Der Auftraggeber garantiert durch die Übergabe der Planungsunterlagen und/oder die Bekanntgabe der Angaben, dass diese vollständig, richtig und fehlerfrei sind.
5.7 Umfangreiche Änderungen werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zusätzlich nach Zeitaufwand mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz verrechnet. Dies unabhängig von einem etwaigen Pauschalpreis.
6. Leistungsausführung und -umfang:
6.1. Der Auftragnehmer ist erst dann zur Ausführung der Leistung verpflichtet, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber allfällige technische und rechtliche Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen beginnt die Leistungsfrist.
6.2. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in sonstigen vom Auftragnehmer unterzeichneten Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nicht geschuldet.
7. Termine und Fristen:
7.1 Leistungstermine und -fristen erlangen nur dann Verbindlichkeit, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. TZB-Kammerer hat die Leistungen ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen zu den normalen Geschäftszeiten von TZB-Kammerer erbracht.
7.2 Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wird die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Sphäre von TZB-Kammerer zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Fristen zur Leistungserbringung angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Dasselbe gilt bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen.
7.3 Die sich durch Verzögerungen ergebenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern die, die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind.
7.4. Unterbleibt, außer im Falle eines berechtigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Auftraggeber, über Wunsch des Auftraggebers die Ausführung der beauftragten Leistungen ganz oder zum Teil, sind dem Auftragnehmer alle ihm dadurch entstehenden Nachteile einschließlich dem entgangenen Gewinn zu vergüten. Ansprüche nach § 1168 ABGB werden dadurch nicht berührt.
7.5 TZB-Kammerer haftet nicht für Verzug oder Nichterfüllung, die direkt oder indirekt darauf zurückzuführen sind, dass höhere Gewalt oder Maßnahmen ziviler Behörden oder Militärbehörden, zivile Unruhen, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen oder andere Gründe vorfallen, die nicht von TZB-Kammerer beherrscht werden können.
8. Verrechnung von Leistungen:
8.1 Die Vergütung erfolgt nach den zuvor vereinbarten Sätzen. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass auch Leistungen auszuführen sind, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, beauftragt der Auftraggeber TZB-Kammerer bereits jetzt, sprich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, mit der Erbringung dieser Leistungen. TZB-Kammerer behält sich vor für derartige Leistungen angemessenes Entgelt zu verlangen.
8.2 Pauschalpreis/-entgeltvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solche und der Schriftlichkeit. Änderungen des Leistungsinhalts wirken sich auf den Pauschalpreis aus.
8.3 Bei Zahlungsverzug wird nach einmaliger Mahnung an ein Inkassobüro übergeben, die dadurch entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Bei abermaliger Zahlungsverweigerung wird die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben und bei Gericht anhängig gemacht.
8.4 Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur insofern zulässig, als die Forderung des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt wurde oder von TZB-Kammerer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde.
8.5 TZB-Kammerer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
8.6. Wird der Auftragnehmer ohne vorheriges Angebot mit Leistungen beauftragt, so steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt zu. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass auch Leistungen auszuführen sind, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bereits jetzt mit der Erbringung dieser Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
8.7. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.8. Für allfällige Übermittlungskosten kann der Auftragnehmer ein gesondertes Entgelt verrechnen. Der Auftraggeber genehmigt hiermit den Transport oder Versand der Leistungen mit einem verkehrsüblichen Transportmittel (Post, Bahn) sowie mit einem Transportunternehmen. Das Risiko geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
8.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von einem Drittel des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen und teilbare Leistungen gesondert abzurechnen. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach Übergabe. Die Fakturierung von Regiestunden erfolgt monatlich. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto. Maßgeblich ist das Einlangen der Zahlung beim Auftragnehmer.
8.10. Die Zahlungen des Auftraggebers haben spesen- und abzugsfrei zu erfolgen.
8.11. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Auftraggebers gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden oder vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
8.12. Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, sämtliche offenen Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und allenfalls ausgelieferte Leistungsgegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch diese Handlungen nur zu erblicken, wenn dieser durch den Auftragnehmer ausdrücklich erklärt wurde.
9. Pflichten des Auftraggebers:
9.1 Der Auftraggeber hat den Leistungsgegenstand umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung des Planungsgegenstandes unter Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne dass dieser vorherig eingehend geprüft wurde ist unzulässig.
9.2 Treten beim Auftraggeber Unklarheiten oder Fragen im Bezug auf den Leistungsgegenstandes auf, so ist er verpflichtet unverzüglich mit TZB-Kammerer Kontakt zur Aufklärung aufzunehmen. Der Auftraggeber hat diese Aufklärungspflicht auf die den Planungsgegenstand realisierenden Personen zu übertragen.
9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verwendung des Leistungsgegenstandes bei der Ausführung des Planungsgegenstandes, diese nur durch fachkundige Personen nach dem allgemeinen Stand der Technik durchführen zu lassen.
9.4. Sofern es zur Leistungserbringung erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer ergänzende Angaben, Planungsunterlagen, Informationen, Spezifikationen oder Ähnliches genau schriftlich unverzüglich mitzuteilen. Die Punkte 5.7. Satz 2 und 3 gelten sinngemäß.
10. Leistungsort:
Erfüllungsort für Büroleistungen ist grundsätzlich der Sitz von TZB-Kammerer. Wird eine vereinbarte Leistung vor Ort erbracht, stellt der Auftraggeber einen Arbeitsplatz bereit, welcher alle erforderlichen und zeitgemäßen Ausstattungsmerkmale erfüllt. Dies sind insbesondere ein Stromanschluss sowie Zugang zum Internet und Netzwerk.
11. Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte:
11.1. Alle gelieferten Unterlagen, wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat den Eigentumsvorbehalt durch geeignete Hinweise ersichtlich zu machen.
11.2. Sämtliche Unterlagen wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen des Auftragnehmers sowie Vervielfältigung oder Abbildungen davon jeglicher Art bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und genießen immaterialgüterrechtlichen, insbesondere urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Wiedergabe oder Zurverfügungstellung, sowie Nachahmung ist unzulässig. Mangels abweichender Vereinbarung darf der Leistungsgegenstand vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwendet werden.
11.3. Sind auf dem Leistungsgegenstand oder auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen Hinweise auf den Leistungserbringer angebracht, ist eine Veränderung, Beseitigung oder Unkenntlichmachung der Erstellerbezeichnung nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen betreffend den Planungsgegenstand den Namen und die Firma des Auftragnehmers anzugeben.
11.4. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die an den Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen frei von Rechten Dritter, insbesondere Schutz- oder Urheberrechten sind und stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen samt den damit verbundenen Kosten zur Abwehr dieser frei.
11.5 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt TZB-Kammerer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
12. Gewährleistung:
12.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass TZB-Kammerer für seine Sachverständigenkunde nur im Rahmen seines Gewerbes Gewähr leistet.
12.2 Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistungen binnen angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht steht TZB-Kammerer zu. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so ist angemessene Preisminderung zu gewähren. Bei rechtzeitiger Gewährleistung ist ein Anspruch auf Verspätungsschaden ausgeschlossen.
12.3. Der Auftraggeber hat auch in den ersten sechs Monaten ab Übergabe des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen. § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
12.4. Sämtliche Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen des Auftragnehmers von Dritten oder vom Auftraggeber selbst geändert oder ergänzt worden sind.
12.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
12.6. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind dem Auftragnehmer – bei sonstigem Verlust aller Ansprüche – umgehend unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht umgehend Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Mängelrügen und Beanstandungen, die nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe erfolgen, sind jedenfalls verspätet. Der Auftraggeber trägt das Verspätungs- und Verlustrisiko für die Mängelrüge und Beanstandungen.
10.6. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Punkte 10.1. bis 10.5 finden keine Anwendung.
13. Schadenersatzansprüche:
13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an Sachen handelt, die er zur Bearbeitung übernommen hat. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, der Geschädigte zu beweisen.
13.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferproblemen oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist. Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen.
13.3 Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
13.4. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferproblemen oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund von fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstandes entstehen, ist ausgeschlossen.
13.5. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
13.6. Regressansprüche gegen den Auftragnehmer, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.
13.7. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine der in Punkt 9.1. bis 9.4. festgelegten Pflichten verletzt, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
13.8. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten ausschließlich die gesetzlichen Schadenersatzregeln. Die Punkte 11.1. bis 11.5. finden keine Anwendung.
14. Geheimhaltung und Datenschutz:
14.1 TZB-Kammerer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
14.2 Weiters verpflichtet sich TZB-Kammerer, über den gesamten Inhalt des Leistungsgegenstandes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Leistungsgegenstandes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
14.3 TZB-Kammerer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
14.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
14.5 TZB-Kammerer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes (gem. Art. 28 EU-DSGVO), wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
15. Rücktritt vom Vertrag:
15.1 Bei Verzug von TZB-Kammerer ist der Rücktritt des Auftraggebers jedenfalls erst nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist zulässig.
15.2 Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Verpflichtung oder Obliegenheiten, vor allem Teil- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen oder Mitwirkungstätigkeiten, welche die Ausführung des Auftrages unmöglich macht oder erheblich behindern, ist TZB-Kammerer zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
16. Datenverarbeitung:
Personenbezogene Daten, die für die Geschäftsabwicklung erforderlich sind, werden von TZB-Kammerer e.U. unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes gem. Art. 28 EU-DSGVO verarbeitet.
17. Rechtswahl, Gerichtsstand:
17.1 Für Verträge zwischen Auftraggeber und TZB-Kammerer kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
17.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des örtlich zuständigen Gerichts am Sitz von TZB-Kammerer vereinbart.
18. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung mit einem Inhalt zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.